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   VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195   

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VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 (https://dejure.org/2012,33792)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 (https://dejure.org/2012,33792)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 11 ZB 11.2195 (https://dejure.org/2012,33792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Treib- und Drückjagd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99

    Verantwortlichkeit für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195
    Art und Ausmaß der erforderlichen Regelung liege dabei in ihrem Verantwortungsbereich (BGH vom 15.6.2000 DÖV 2000, 921).
  • BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195
    Die behördliche Amtspflicht zur Verkehrssicherung könne nicht (vollständig) auf den Bauunternehmer abgewälzt werden und bestehe zumindest in Form regelmäßiger Überprüfung bestehender Sicherungsmaßnahmen fort (BGH NJW 74, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195
    Es kann daher offen bleiben, ob eine solche Regelung auch aus anderen Gründen rechtlich nicht möglich ist (vgl. VGH BW vom 16.12.2009 Az. 1 S 3236/08 VBlBW 2010, 198: Danach ist ein Verkehrszeichen unwirksam, wenn seiner Aufstellung durch einen Privaten keine verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zugrunde liegt).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195
    Zu § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Maßnahmen im Regelungsbereich dieser Vorschrift bei Vorliegen der dort aufgeführten tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stehen (vgl. BVerwG vom 5.4.2001 NZV 2001, 528).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195
    Es reiche aus, dass eine entsprechend konkrete Gefahr bestehe, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergebe (BVerwG vom 23.9.2010 Az. 3 C 32/09).
  • BVerwG, 18.01.1963 - II C 16.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195
    Auch die Möglichkeit eines Antrags auf Protokollergänzung nach § 160 Abs. 4 ZPO besteht nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, so dass ein später gestellter Antrag dieses Inhalts unzulässig ist (vgl. BVerwG vom 18. Januar 1963 Az. 2 C 16.60, Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 2).
  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    Dies gilt auch für § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, wobei angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 - juris; OVG Rh.-Pf., U.v. 24.5.2012 - 7 A 10976/11 - juris).
  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15

    Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2012 - 7 A 10976/11 -, AS RP-SL 41, 334 = LKRZ 2012, 34; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.2015 - 3 LB 4/15 -, jew. zit. nach juris.
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529

    Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand;

    Soweit der Kläger insoweit die Unvollständigkeit bzw. Unrichtigkeit des Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 13. Januar 2012 rügt, kann das nicht im Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung geltend gemacht werden, sondern lediglich durch einen Antrag auf Berichtigung der Niederschrift beim Verwaltungsgericht nach § 105 VwGO i.V.m. § 164 Abs. 1 ZPO (BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 - juris Rn. 39).
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

    Insbesondere dann, wenn wie hier unter anderem auch eine Gefahr für die Lösch- und Rettungssicherheit durch haltende oder parkende Fahrzeuge eine örtliche Beschränkung des ruhenden Verkehrs bedingt, wird sich die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Maßnahmen nahezu ausschließlich an der Erforderlichkeit für die Gefahrenabwehr, hier also vor allem der Vermeidung von Schäden an Leben und Gesundheit der Anwohner und Besucher der B.-straße, zu orientieren haben (ähnlich BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 - BeckRS 2012, 59071 Rn. 27).
  • VG Würzburg, 01.12.2021 - W 6 K 21.318

    Anfechtungsklage, verkehrsrechtliche Anordnung, beidseitiges absolutes

    Dies gilt auch für § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, wobei angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 11 ZB 11.2195 - juris; OVG Rh.-Pf., U.v. 24.5.2012 - 7 A 10976/11 - juris).
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